Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Klage von Anlegern in Containerinvestments gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen abgewiesen, meldet die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Göttinger Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-Law). Eine Amtshaftung der BaFin oder eine Haftung nach den Grundsätzen des...
IN EIGENER SACHE
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