Urteil vom 9. März 2021 – KZR 55/19 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat das Land Berlin gestern verurteilt, das Angebot der Netzgesellschaft der GASAG AG für einen Gaskonzessionsvertrag anzunehmen. Damit ist das laufende Verfahren zur Vergabe der Berliner Gaskonzession abgeschlossen. Sachverhalt Die GASAG war Inhaberin der bis Ende 2013 laufenden Konzession zur Nutzung des Berliner...
IN EIGENER SACHE
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