Beschluss vom 29. Juli 2021 – 1 StR 194/21 Der 1. Strafsenat hat über die Revision des noch jugendlichen Angeklagten entschieden, der am Abend des 6. Dezember 2019 in der Augsburger Innenstadt durch einen Faustschlag den Tod eines Augsburger Feuerwehrmannes herbeiführte und auch dessen Begleiter durch einen weiteren Faustschlag und Tritte gegen den Oberschenkel nicht unerheblich verletzte. Das...
IN EIGENER SACHE
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