Beschluss vom 27. Juli 2021 – 6 StR 292/21 Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die heute 33 bzw. 34 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes sowie Sich-Bereiterklärens zum Mord (männlicher Angeklagter) bzw. wegen Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zum Mord (weibliche Angeklagte) jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts...
IN EIGENER SACHE
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