Am 9. Juli 2018 hatte das Landgericht Dresden fünf der im Infiunus-Skandal Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug und einen Angeklagten wegen Beihilfe dazu zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren sechs Monaten und acht Jahren verurteilt. Zudem hatte es die Einziehung von Taterträgen in Höhe von insgesamt mehr als 51 Millionen Euro angeordnet...
IN EIGENER SACHE
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