Kleinanleger mit Sitz in Deutschland sind ab dem 1. Januar 2023 davor geschützt, beim Handel mit Futures unbegrenzte Verluste zu erleiden. Dafür beschränkt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf dieser Produkte an Kleinanleger. Anders als die Entwurfsfassung, welche die BaFin im Februar 2022 konsultiert hatte, sieht die...
IN EIGENER SACHE
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