Nachdem der bisherige Großaktionär den Vorstand der Süddeutschen Aktienbank (SAB) am 28. Juli 2017 informierte, dass er das Aktienpaket der SAB veräußert und künftig die SAB nicht mehr finanziell unterstützen werde, hat der Vorstand der SAB die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) über den Sachverhalt informiert sowie eine Meldung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gemäß § 46b KWG...
IN EIGENER SACHE
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