Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Urteil zur Einheitsbewertung bei der Grundsteuer gesprochen. Demnach ist das jetzige System mit Einheitswerten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) verfassungswidrig und soll spätestens bis zum 31. Dezember 2019 reformiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die derzeit geltenden Regeln weiter angewandt werden.
IN EIGENER SACHE
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