Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nach einem in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedeten Gesetz müssen Immobilienverwalter (WEG- und Mietverwalter) zukünftig eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist. Ein...
IN EIGENER SACHE
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