Gemäß §9 Absatz 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung und §9 Absatz 2 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung beträgt die Mindestversicherungssumme ab dem 15. Januar 2018 für jeden Versicherungsfall 1.276.000 Euro und 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Das teilt Rechtsanwalt Norman Wirth mit Bezug auf eine Veröffentlichung des Wirtschaftsministeriums im Bundesanzeiger mit
IN EIGENER SACHE
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