Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Nachweis über eine korrekt erstellte Betriebskostenabrechnung zu den Pflichten des Vermieters gehört, wenn Mieter diese als fehlerhaft beanstanden. Hierzu ist er verpflichtet, die Ablesebelege aller anderen Mietparteien zur Einsicht zur Verfügung zu stellen (AZ VIII ZR 189/17).
IN EIGENER SACHE
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