Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, dass das am 4. Februar 2020 ergangene Urteil des Landgerichts München I gegen das Vergleichsportal Check24 wegen Verletzung des Sondervergütungsverbotes rechtskräftig ist. Check24 verzichtete darauf, Berufung einzulegen.
IN EIGENER SACHE
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