Wenn Veranstaltungen verlegt werden und der neue Termin nicht passt, können Verbraucher ihr Geld zurückfordern. Die CTS Eventim AG & Co KGaA stellt sich dabei in vielen Fällen quer. Die Verbraucherzentrale NRW hat den Ticketvermittler deshalb zunächst abgemahnt und nun verklagt.
IN EIGENER SACHE
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