Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verurteilte registrierte sich am 19.11.2015 mit dem Nutzernamen „sxyTV“ in dem Internetforum „crimenetwork.biz“. Das Forum „crimenetwork.biz“ wurde in der Zeit von Anfang 2013 bis Mai 2016 betrieben und diente den ca. 80.000 Mitgliedern zum Handel und Austausch von Informationen, Daten, Werkzeugen und Waren, die entweder direkt aus...
IN EIGENER SACHE
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