Es bedarf weiterer tatsächlicher Feststellungen, um zu klären, ob die Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die – im Jahr 2019 durchgeführte – Versteigerung der für den Ausbau von 5G-Infrastrukturen besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern entschieden hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in...
IN EIGENER SACHE
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